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Baumfällgenehmigung Harz: Regeln & Fristen

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Baumfällgenehmigung Harz: Regeln & Fristen

Baumfällgenehmigung im Harz: Wann darf ich meinen Baum fällen?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Bäume sind durch kommunale Baumschutzsatzungen geschützt und benötigen eine Genehmigung
  • Bundesweit gilt von 1. März bis 30. September ein Fällverbot für Bäume und Hecken
  • Ausnahmen bestehen bei Gefahr, Krankheit oder behördlicher Genehmigung — diese müssen dokumentiert werden

Eine kleine Frage taucht jedes Jahr aufs Neue auf: Darf ich meinen Baum einfach fällen? Wer in Harz und Umgebung einen Baum auf dem eigenen Grundstück entfernen möchte, sollte vorher prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist. Die Antwort hängt von der Baumgröße, der kommunalen Satzung und dem Zeitpunkt ab.

Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?

Das ist die erste und wichtigste Frage. Nicht alle Bäume sind gleich geschützt. Viele Gemeinden im Harz und bundesweit haben Baumschutzsatzungen erlassen, die Bäume ab einer bestimmten Größe schützen — etwa ab einem Stammumfang von 60 bis 80 Zentimetern gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern. Kleinere Bäume und Sträucher fallen oft nicht unter diesen Schutz. Auch Obstbäume oder schnell wachsende Arten sind teilweise ausgenommen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeinde oder dem Umweltamt, welche Regelungen vor Ort gelten.

Die wichtigste Frist im Jahr: Das Fällverbot von März bis September

Unabhängig von der Größe und der kommunalen Satzung gilt eine bundesweite Regelung: Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist das Fällen, Hacken oder Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken vom 1. März bis 30. September verboten. Diese Schonzeit schützt Brutvögel und andere Tiere. Auch in Harz müssen sich Grundstückseigentümer an diesen Zeitraum halten. Zuwiderhandlungen können zu Bußgeldern führen. Der richtige Zeitpunkt zum Fällen ist daher Oktober bis Februar.

Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?

Es gibt Ausnahmen vom Fällverbot. Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen darstellt — etwa ein abgestorbener Baum mit lockeren Ästen oder eine umzustürzende Eiche — kann eine Notfällung erforderlich sein. Auch bei schweren Krankheitserscheinungen wie Pilzbefall oder Baumkrebs ist eine Ausnahme möglich. In solchen Fällen sollten Sie die Maßnahme dokumentieren, etwa mit Fotos und einem Arborist-Gutachten. Für alle anderen Fälle müssen Sie eine Genehmigung bei der Behörde beantragen, selbst wenn es dringend ist.

Den Antrag stellen: Schritt für Schritt

Der Antrag auf Fällgenehmigung reichen Sie beim zuständigen Bauamt oder Umweltamt der Gemeinde ein. Bereiten Sie folgende Unterlagen vor: einen Lageplan mit Kennzeichnung des Baumes, Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln, und eine ausführliche Begründung, warum Sie den Baum fällen möchten. Im Harz und bundesweit dauert die Bearbeitung solcher Anträge üblicherweise zwei bis vier Wochen. Planen Sie also zeitig vor dem Oktober ein, wenn Sie im Winter fällen möchten.

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer einen geschützten Baum ohne Erlaubnis fällt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Landesnaturschutzgesetz und kann mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Oft wird zusätzlich eine Ersatzpflanzung verlangt — Sie müssen also einen oder mehrere neue Bäume pflanzen. Im Harz wie überall sollten Sie dieses Risiko nicht unterschätzen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das Fällverbot auch für Obstbäume?
Das hängt von der Baumschutzsatzung ab. Viele Gemeinden nehmen Obstbäume aus. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt sie aber trotzdem in der Schonzeit, wenn Vögel dort brüten.

Kann ich meinen Baum selbst fällen oder muss ein Profi her?
Die Genehmigung ist eine Sache, die Sicherheit eine andere. Bei großen Bäumen ist ein Fachbetrieb zu empfehlen, um Personen und Gebäude zu schützen.

Wie lange dauert eine Genehmigung?
Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit. Reichen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig ein, am besten im August oder September für eine Fällung ab Oktober.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Gemeinde oder das Umweltamt in Ihrer Region im Harz. Eine schriftliche Anfrage kostet nichts und bringt Klarheit. So vermeiden Sie teure Überraschungen.

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